29. Juni 2024
Als Arbeitnehmer in der Schweiz ist das Arbeitszeugnis ein wichtiger Bestandteil der beruflichen Laufbahn. Immer wieder tauchen Fragen auf, was in einem Zeugnis stehen sollte und welche Rechte Mitarbeitende haben. In diesem Artikel beantworte ich die 10 häufigsten Fragen, mit denen ich konfrontiert werde.
Inhaltsverzeichnis
Haben Mitarbeitende einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ja. Das Arbeitszeugnis muss zur Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses Auskunft geben und sich zu den Leistungen und zum Verhalten eines Angestellten äussern.
Wann hat man Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? Erst beim Verlassen der Stelle?
Nein. Angestellte haben das Recht, jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis zu verlangen. Dies bedeutet nicht erst am Ende des Arbeitsverhältnisses, sondern auch während des Arbeitsverhältnisses. In diesem Fall wird ein Zwischenzeugnis ausgestellt.
Muss ein Zwischenzeugnis begründet werden?
Nein. Für ein Zwischenzeugnis muss der Arbeitnehmer keine Begründung vorlegen und es muss jederzeit, auf seinen Wunsch hin, ausgestellt werden. Ein Grund ist also nicht erforderlich, dennoch kann es sinnvoll sein, das Anliegen mit dem Vorgesetzten zu besprechen, um Missverständnisse zu vermeiden und das Vertrauen zu wahren.
Das Zwischenzeugnis unterscheidet sich vom sogenannten Vollzeugnis dadurch, dass nicht die Dauer, sondern nur der Beginn des Angestelltenverhältnisses genannt wird und es in der Gegenwartsform geschrieben ist. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer in ungekündigtem Verhältnis steht. Am besten gibt man auch gleich den Grund dafür an. Die Gründe für ein Zwischenzeugnis sind vielseitig. Hier einige Benennungen:
- Interner Wechsel: Wenn ein Mitarbeitender innerhalb des Unternehmens eine neue Position übernimmt oder in eine andere Abteilung wechselt, kann ein Zwischenzeugnis als Bestätigung der bisherigen Leistungen erstellt werden.
- Bewerbung: Ein Mitarbeitender möchte sich extern bewerben und benötigt dafür ein aktuelles Zeugnis. Ein Zwischenzeugnis gibt potenziellen neuen Arbeitgebern einen Einblick in die bisherigen Leistungen.
- Langjähriges Arbeitsverhältnis: Bei einem langjährigen Arbeitsverhältnis ohne vorherige Zeugnisse kann ein Mitarbeitender ein Zwischenzeugnis verlangen, um eine aktuelle Beurteilung zu haben.
- Veränderungen im Unternehmen: Wenn ein neuer Vorgesetzter oder eine neue Geschäftsführung kommt, möchten manche Mitarbeitende ein Zwischenzeugnis, um ihre Leistungen unter der alten Führung dokumentieren zu lassen.
- Unklarheiten oder Konflikte: In Fällen, in denen es Unstimmigkeiten oder Konflikte gibt, kann ein Zwischenzeugnis als Dokumentation der bisherigen Arbeitsleistung dienen.
Wenn ich kein Arbeitszeugnis eingefordert habe, was kann ich tun?
Ein Arbeitszeugnis kann auch später noch verlangt werden. Die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre. Es empfiehlt sich jedoch, das Zeugnis so bald wie möglich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzufordern.
Darf eine Krankheit im Zeugnis erwähnt sein?
Nein. Krankheitsbedingte Abwesenheiten sind nicht ins Arbeitszeugnis aufzunehmen. Eine Ausnahme bildet die Krankheit, wenn diese lange andauerte und einen grossen Einfluss auf die Leistung oder das Verhalten des Mitarbeitenden hatte.
Kann ich eine Korrektur des Arbeitszeugnisses verlangen, wenn ich mit dem Inhalt nicht einverstanden bin?
Ja, wenn der Mitarbeitende der Meinung ist, dass das Arbeitszeugnis unzutreffend, unvollständig oder missverständlich ist, kann er eine Korrektur verlangen. Diese Forderung muss allerdings begründet sein.
Muss im Arbeitszeugnis stehen, welche Partei kündigte und weshalb?
Nein. Dies ist zwar üblich, wenn der Mitarbeitende kündigte, aber solch eine Ausführung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Wenn solche Formulierungen fehlen, könnte dies in manchen Fällen als versteckter Hinweis auf eine problematische Trennung oder Unzufriedenheit des Arbeitgebers gedeutet werden.
Besteht ein Anspruch auf Dank für die Zusammenarbeit und gute Wünsche?
Nein. Dies ist zwar eine gebräuchliche Schlussformel, aber ein rechtlicher Anspruch darauf besteht nicht.
Wer muss das Arbeitszeugnis unterschreiben?
Das Arbeitszeugnis muss von einer unterschriftsberechtigten, hierarchisch übergeordneten Person unterzeichnet werden.
Was kann man tun wenn sich der Arbeitgeber weigert ein Arbeitszeugnis auszustellen?
Der Arbeitnehmer sollte in einem ersten Schritt eine schriftliche Aufforderung senden, in der er höflich, aber bestimmt auf sein Recht auf ein Arbeitszeugnis hinweist. Es ist sinnvoll, eine Frist für die Ausstellung des Zeugnisses zu setzen, z.B. zwei Wochen.
Wenn die schriftliche Aufforderung nicht erfolgreich ist, kann es hilfreich sein, das Gespräch mit der Personalabteilung oder einer höheren Führungsebene zu suchen.
Einschaltung der Schlichtungsstelle: Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis kann wie eine Geldforderung beim Gericht eingeklagt werden. Solch ein Begehren ist an die Schlichtungsbehörde am Arbeitsort oder am Geschäftssitz des Arbeitgebers zu richten.
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